Meine sehr verehrten Damen und Herren,
auch ich darf Sie im Namen der Vereinigung Liberaler Juristen zum Karlsruher Verfassungsdialog über „Hass im Netz“ ganz herzlich begrüßen. Das Thema des heutigen Abends hat in den vergangenen Wochen noch einmal eine ganz besondere Brisanz gewonnen. Die antisemitische Welle, die wir derzeit alle fassungslos beobachten, findet auf den Straßen statt, aber auch in sozialen Medien, und zeigt damit, dass Hass und Hetze im Internet zwar auch, aber eben nicht nur private Themen sind. Es ist auch eine Herausforderung für unsere Gesellschaft als Ganzes.
Wenn in der Anonymität des Internets Verschwörungserzählungen und Hassbotschaften verbreitet, Menschen gegeneinander aufgehetzt und mobilisiert werden, dann darf sich unsere Demokratie dem nicht hilflos aussetzen. Wir müssen uns jedem Extremismus entschlossen zur Wehr setzen und jeden Menschen schützen, sei es analog oder digital.
Wir Liberale machen es uns aber dabei nicht ganz so einfach wie andere. Gerade wenn wir über Einschränkungen der öffentlichen Debatte im Internet sprechen, sind auch wichtige grundrechtliche Freiheiten betroffen. Wenn es um die massenhafte Erfassung und Verwendung von Daten zur Strafverfolgung oder Durchsetzung privater Ansprüche geht, steht die informationelle Selbstbestimmung in Rede.
Wir Liberale fragen uns deshalb nicht nur, wie wir Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat bewahren können, sondern wir fragen uns, wie wir die offene Gesellschaft gegen jeden Gegner verteidigen können, ohne selbst einer zu werden.
In diesem Spannungsverhältnis stehen auch der Digital Services Act und das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt, von dem sicher später noch die Rede sein wird. Diese und alle weiteren Maßnahmen, die zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz ergriffen werden, müssen sorgfältig durchdacht und mit den in Rede stehenden Freiheitsrechten abgewogen werden, sonst drohen die Maßnahmen, zum demokratiepolitischen Boomerang zu werden.
Für dieses sorgfältige Abwägen, für diese Gegenwartsaufgabe des Liberalismus ist eine so traditionsreiche wie hochkarätig besetzte Veranstaltung wie die heutige natürlich prädestiniert, und es freut mich daher ganz besonders, dass die Vereinigung Liberaler Juristen hier in diesem Jahr mitwirken durfte. Erlauben Sie mir eine kurze Vorstellung: Wir in der VLJ sehen unser Thema auch genau an der Schnittstelle zwischen Freiheit und Recht, im Engagement für den liberalen Rechtsstaat. Wir wollen ein Forum für rechtspolitischen Austausch sein, zugleich auch Netzwerk für liberal gesinnte Juristinnen und Juristen, unabhängig von Parteizugehörigkeit und auf allen Ebenen, vom Verfassungsrichter und Justizminister bis zu Studierenden. Dazu richten wir Veranstaltungen in verschiedenen Formaten aus, beispielsweise haben wir im letzten Jahr erstmals die Max Stadler Medaille für besondere Verdienste um den liberalen Rechtsstaat an Frau Leutheusser-Schnarrenberger verliehen.
Wenn Sie sich auch als liberale Juristin oder liberaler Jurist sehen, sollten Sie die Gelegenheit nutzen und Mitglied der VLJ werden, das geht auf unserer Website liberalejuristen.de auch ganz einfach per online-Antrag.
Nach diesem kurzen Werbeblock möchte ich mich noch ganz herzlich allen Kooperationspartnern der heutigen Veranstaltung bedanken, insbesondere natürlich der Friedrich-Naumann-Stiftung, die uns immer ressourcenstark unterstützt. Ich freue mich auf einen spannenden Abend und übergebe damit an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger!