Meinungsfreiheit und Strafverfolgung von Hassrede im Netz
Am 6.2.2026 richteten die Vereinigungen Liberaler Juristen auf Bundes- und Landesebene in Tübingen eine Podiumsdiskussion aus, die sich dem Themenkreis Meinungsfreiheit und Strafverfolgung von Hassrede im Netz widmete. Mit dabei waren Thomas Offenloch, Richter des Bundesverfassungsgerichts, die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Julia Goll MdL, sowie Rechtsanwalt Dr. Theodor Lammich, LL.M. Die Diskussion moderierte Simon Schlicksupp.
Nach einem Impulsvortrag von Thomas Offenloch, in dem er unter anderem Behauptung, in Deutschland dürfe man nichts mehr sagen, als falsch bezeichnete, wurden bei der anschließenden Podiumsdiskussion die zahlreichen Facetten der Thematik eingehend beleuchtet: Vom rauer werdenden Ton und möglichen Vergiftungen des öffentlichen Diskurses durch „fake news“ über die zunehmende Verbreitung von öffentlichen Meldestellen und privaten Anzeigenindustrien, der intensiveren Strafverfolgung von sogenannter Hassrede im Netz bis hin zu Fragen der Verhältnismäßigkeit von Hausdurchsuchungen und der Legitimität des Qualifikationstatbestands der „Politikerbeleidigung“ (§ 188 StGB) kam ein bunter Strauß an Themen zur Sprache, die zur Zeit nicht nur die Fachwelt, sondern auch mediale Schlagzeilen beschäftigen.
Die mit über 60 Gästen gut besuchte Veranstaltung und die lebhaften Diskussionen haben gezeigt, dass die Meinungsfreiheit als klassisches Bürgerrecht auch heute noch – oder wieder – äußerst relevant ist.
/















