Wer schützt unsere Verfassung?

Erstellt von Redaktion
18. Oktober 2024

Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz bestimmt, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist. Auch wenn dies selbstverständlich klingt, ist es dennoch erörterungsbedürftig. Immer wieder sieht sich das Bundesverfassungsgericht als Hüterin des Grundgesetzes gezwungen, die Verfassungswidrigkeit einzelner Regelungen in Parlamentsgesetzen oder ganze Gesetze für verfassungswidrig zu erklären. Ein jüngstes Beispiel ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz, wonach einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamtes zur Erhebung und Speicherung von Daten in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Und auch mit der Entscheidung vom 15. November 2023 zur Umwidmung von Corona-Mitteln durch den Bundestag hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt, was zu nachhaltigen Verwerfungen innerhalb der aktuellen Bundesregierung geführt hat.
Gemeinsam wollen wir der Frage nachgehen, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt, die als Beleg für einen funktionierenden Kontrollmechanismus gesehen werden können, oder ob es sich um eine bedenkliche Entwicklung handelt, nach der der Gesetzgeber die verfassungsmäßigen Grenzen auslotet und diese auch – womöglich auch sehnendes Auges – bereit ist, zu überschreiten. Wir laden Sie herzlich dazu ein.
Mit ihrer Kampagne UP for democracy setzt sich die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit für die Stärkung demokratischer Werte wie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung weltweit ein. Sie ruft zum Engagement für diese Werte auf und motiviert zur Beteiligung an demokratischen Prozessen. Gemeinsam wollen wir eine Welt gestalten, in der freie Demokratien gedeihen können! UP for democracy!

Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/wim54

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