Das wird man dochwohl noch sagen dürfen!?

Erstellt von Redaktion
21. Januar 2026

Liebe Mitglieder und Freunde der Vereinigung Liberaler Juristen,


zu unserer Kooperationsveranstaltung mit dem Bundesverband der VLJ zum Thema

Das wird man doch wohl noch sagen dürfen!? Meinungsfreiheit und Strafverfolgung von Hassrede im Netz

lade ich Sie herzlich ein. Mit dabei sind Thomas Offenloch, Richter des Bundesverfassungsgerichts, Julia Goll MdL, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, sowie Dr. Theodor Lammich, Rechtsanwalt (GSK Stockmann) und Vorsitzender der Studentischen Initiative Hochschuldialog e.V. Details zum Ablauf und dem Thema
entnehmen Sie bitte dem Programm anbei.

Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 6. Februar 2026, ab 18 Uhr im Deutsch-Französischen Kulturinstitut Tübingen, Doblerstraße 25, 72074 Tübingen.

Eine Anmeldung bis zum 3. Februar 2026 unter vorstand@liberalejuristen-bw.de ist erforderlich!

Über die Referenten

Julia Goll MdL ist stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg. Sie war zuvor als Richterin am Landgericht Stuttgart tätig.

Thomas Offenloch war 2013-2023 Richter am Bundesgerichtshof. Seit 2023 ist er Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Er ist dort insbesondere zuständig für Strafrecht und Strafverfahrensrecht sowie Parteienrecht.

Dr. Theodor Lammich, LL.M. (Edinburgh), ist Rechtsanwalt (GSK Stockmann) und Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Darüber hinaus ist er Vorsitzender der Studentischen Initiative Hochschuldialog e.V., die sich für Freiheit und Pluralität in der Wissenschaft einsetzt. Im Jahr 2022 hat er zum Thema „Fake News als Herausforderung des deutschen Strafrechts“ promoviert.

Zum Thema

Soziale Medien sind heute der zentrale Ort politischer Debatten. Noch nie konnten so viele Menschen ihre Meinung öffentlich äußern – und zugleich waren Beleidigungen, „fake news“ und gezielte Hetze noch nie so sichtbar und präsent. Um der Verrohung der politischen Auseinandersetzung entgegenzuwirken und die demokratische Öffentlichkeit zu schützen, setzen der Gesetzgeber und die Justiz in den letzten Jahren auf einen intensiveren Gebrauch des Strafrechts: über Verschärfungen von Straftatbeständen wie der Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder Politikerbeleidigung (§ 188 StGB), Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten bis hin zur Ermöglichung der Entziehung der Wählbarkeit. Hierdurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem Schutz vor sogenannter Hassrede und dem Schutz der Meinungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen.

Ist die Meinungsfreiheit heute stärker durch Hass und Hetze gefährdet – oder durch Strafrecht und Regulierung? Darüber möchten wir mit unserem Podium sprechen – und mit Ihnen!

Das Programmheft finden Sie hier.

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