Die Entwicklung der Frauenrechte am Bundesverfassungsgericht – Das Beispiel Erna Scheffler, 6. Juni 2024

Erstellt von Redaktion
20. August 2024

Eingeladen hatten die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Reinhold-Maier-Stiftung Baden-Württemberg, die Vereinigung Liberaler Juristen, die Liberalen Frauen Mittelbaden sowie der schleswig-holsteinische Landesverband des Deutschen Juristinnenbundes.
Zunächst begrüßten Elisabeth Scharkin, Programmmanagerin der Reinhold-Maier-Stiftung, sowie Analena Mahler, die stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Frauen Mittelbaden.
In ihrem anschließenden Grußwort sprach Stefanie Assmann, Rechtsanwältin und Landesvorsitzende der Vereinigung Liberaler Juristen Baden-Württemberg zunächst über die „Mütter des Grundgesetzes“ – vier starke Frauen, die – neben 73 Männern – als Mitglieder des Parlamentarischen Rates an der Entstehung unserer Verfassung maßgeblich mitgewirkten: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Insbesondere dem unermüdlichen Einsatz von Elisabeth Selbert ist es zu verdanken, dass Art. 3 Abs. 2 GG „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in dieser Eindeutigkeit Eingang ins Grundgesetz gefunden hat.
Im darauffolgenden Vortrag zeichnete die Referentin Dr. Marike Hansen den eindrucksvollen Lebensweg von Erna Scheffler, die als Ausnahmejuristin von 1951 bis 1963 als erste Richterin am Bundesverfassungsgericht an maßgeblicher Stelle die Rechtsentwicklung der jungen Bundesrepublik mitgestaltete und die als eine der einflussreichsten Kämpferinnen für die Gleichberechtigung von Frauen im 20. Jahrhundert eintrat.
Die bis heute auch unter Juristen wenig bekannte Persönlichkeit Erna Scheffler sah sich im Laufe ihres eigenen Werdeganges zahlreichen Beschränkungen und Diskriminierungen ausgesetzt, was sie letztlich zum nachhaltigen Kampf für Geschlechtergerechtigkeit motivierte. Als Bundesverfassungsrichterin der ersten Stunde war sie an wichtigen Entscheidungen zur Frage der Gleichberechtigung von Mann und Frau beteiligt und konnte so entscheidende Impulse für die Durchsetzung der Frauenrechte unter dem Grundgesetz setzen.
Wie bedeutsam war Erna Scheffler für die Entwicklung der Frauenrechte in unserer Verfassung? Welche historisch wichtigen juristischen Wegmarken waren hierfür entscheidend? Diese und weitere Fragen aus dem Publikum kamen bei der anschließenden Diskussion zum Tragen, die von Dr. Katrin Dobler, Richterin am Oberlandesgericht und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, moderiert wurde.
Nach der Veranstaltung konnten die ca. 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einem kleinen Empfang den interessanten und unterhaltsamen Abend ausklingen lassen.

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