Unsere Satzung - Bedingungen der Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied der VLJ werden?

Welche Pflichten hat ein Mitglied?

Mitglied der VLJ kann jeder werden, der ein Studium der Rechtswissenschaften
abgeschlossen hat oder betreibt. Andere natürliche oder juristische Personen können aufgenommen werden, wenn dies die Zwecke des Vereins fördert. Hier kommen zum Beispiel Zusammenschlüsse von liberalen Studenten oder Zusammenschlüssen auf beruflicher Basis – z.B. Richter, Rechtsanwälte pp. – in Betracht (§ 3 der Satzung). Eine Parteimitgliedschaft ist nicht notwendig!

Die einzige echte „Pflicht“ besteht in der Entrichtung eines Mitgliedsbeitrags. Die Mitgliederversammlung beschließt auf Vorschlag des Vorstandes über die
regelmäßig zu erhebenden Beiträge der korporativen und unmittelbaren
Mitglieder (derzeit mindestens 40€ p.a.; Studenten 20€ p.a.; Betrag im Mitgliedsantrag angeben). Mitglieder regionaler Vereinigungen Liberaler Juristen, die Mitglied
der Bundes-Vereinigung sind, zahlen Beiträge nur an ihre Vereinigung. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden (§ 17 der Satzung). 

Hinweis: Je nach Satzung des Landesverbands sind Studenten von der Beitragspflicht grundsätzlich befreit! Für nähere Anfragen nutzen Sie gerne das Kontaktformular.